AKTUELLES
Projektpräsentation der APG
220 kV Ennstal-Leitung:
Dienstag, 15. November 2022
19.00 Uhr, Congress Schladming
Nachdem der Bürgermeister von Schladming, aufgrund zu hoher Sicherheitsauflagen von Austria Power Grid, die Veranstaltung am 17. Oktober 2022 kurzfristig abgesag hat kommt es zur Neuauflage der Begegnung mit dem Projektbetreiber Austria Power Grid (APG), bei der alle offenen Fragen angesprochen werden müssen!
ACHTUNG: ANMELDUNG ERFORDERLICH!
E-MAIL: ennstalleitung@apg.at
17.10.2022:
Kurzfristige Absage der Bürgerinformation in Schladming
Heute - 14.30 Uhr (Tag der Veranstaltung) - erreichte uns die Mitteilung (Presseinformation der Gemeinde Schladming) über die kurzfristige Absage der geplanten Informations-Veranstaltung im Klang-Film-Theater Schladming. Das Interesse an Detailinformationen zum geplanten Projekt war sehr groß - scheinbar zu groß für die Experten der APG.
Wir bleiben natürlich dran, und werden gemeinsam mit der Gemeinde Schladming einen weiteren Termin mit APG abstimmen und euch darüber informieren.
P.S.: nachdem es sich um ein grenzüberschreitendes (Steiermark-Salzburg) Projekt handelt wurden von unserer Seite auch Nachbargemeinden und Anrainer über diesen Termin informiert. Fairkabeln sieht sein Engagement nicht räumlich begrenz. Vielmehr geht es um ein kollektives Auftreten für den Schutz von Menschen, Natur und Resourcen für die kommenden Generationen.
Montag, 17. Oktober 2022
2. Bürgerinformation
Projekt 220 kV Ennstal, Austria Power Grid
in Schladming
Nachdem es für den Projektbetreiber - Austria Power Grid - nicht möglich war bei der ersten öffentlichen Bürgerinformation zum Thema "Generalsanierung 220 kV Hochspannung-Freileitung" dabei zu sein (kurzfristige Absage), gelang es nun der Gemeinde Schladming und den Initiatoren von Fairkabeln Ennstal die APG neuerdings einzuladen.
Infoflyer/Bild: Bitte teilt die Information in eueren Freundes- und Bekanntenkreis. Wir wollen eine große Teilnehmerzahl bei dieser Veranstaltung erreichen, und der APG damit vermitteln, dass uns ihre Vorgangsweise und die Umsetzung des Projekts nach vorliegender Planung nicht "Wurscht" ist und eine UVP und SUP unumgänglich ist!
Veranstaltungsort: Klang-Film-Theater Schladming
Beginn: 19.00 Uhr
Warum wir eine UVP
und SUP fordern
Auch wenn der Trassenverlauf weitgehend beibehalten wird, werden bei dem geplanten Projekt de facto alle Bestandteile der Hochspannungsleitung in veränderter Form neu errichtet.
Auch wenn die Betriebsspannung gleichbleibt, wird der Leistungsfluss erhöht, um die neu errichtete Hochspannungsleitung an das im Ausbau befindliche großräumige Versorgungsnetz anzupassen.
Aus unserer Sicht als Bewohnerinnen des Ennstals, die mit allen daraus entstehenden Folgen für unsere Umwelt, unsere Lebensqualität und Gesundheit leben müssen, kommt das einer Neuerrichtung der Hochspannungsleitung gleich.
Umso mehr irritiert uns, dass in dem Verwaltungsverfahren zur UVP zwar die Auswirkungen auf schützenswerte Landschaftsteile und Tierarten betrachtet werden, nicht aber die Belastungen für die Menschen, die hier dauerhaft leben oder Urlaub machen. So als wären die Bewohnerinnen des Ennstals und ihre Gäste nicht Teil dieser Umwelt.
Die neu errichtete Hochspannungsleitung dient nicht nur unserer Stromversorgung, sondern ist zugleich Teil eines österreichischen und internationalen Hochleistungs-Versorgungsnetzes, das aus unseren Netzentgelten mit finanziert wird. Die daraus entstehenden Belastungen für unsere Lebensqualität und Gesundheit, für Erholungsräume und Tourismuswirtschaft werden dabei in keiner Weise berücksichtigt.
Den Vergleich mit der Belastung durch die bestehende, vor 70 Jahren errichteten Hochspannungsleitung betrachten wir als unzureichend, da eine UVP für diese Leitung nie durchgeführt wurde.
Dazu kommt, dass seit dem Bau der bestehenden Leitung nicht nur die Belastung durch elektromagnetische Felder stark angewachsen ist, sondern auch das Wissen um die gesundheitsschädliche Wirkung solcher Felder.
Bei der Errichtung einer Hochspannungsleitung für nächsten 70 Jahre halten wir es für dringend geboten, den neuesten Stand der Technik und damit auch die Möglichkeit einer Erdverkabelung in die Überlegungen mit einzubeziehen.
Im Sinne eines wirksamen Schutzes und zukunftstauglicher Vorsorgemaßnahmen für Umwelt und Anwohnerinnen genügt es nicht, sich an den bisher üblichen Minimalstandards zu orientieren, wie das im geplanten Projekt der Fall ist.
Vielmehr müsste, wie es z.B. in der Schweiz geschieht, die Belastung und damit das Risiko daraus folgender Gesundheitsschäden auf ein Minimum reduziert werden, um dem aktuellen Stand des Wissens gerecht zu werden.
Dies entspricht auch den Empfehlungen des Europäischen Rates vom 12. Juli 1999, in denen u.a. Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder festgelegt werden:
1999/519/EG: Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz - 300 GHz)
(4) Es ist unbedingt notwendig, die Bevölkerung in der Gemeinschaft vor nachweislich gesundheitsschädlichen Auswirkungen zu schützen, die als Folge der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern eintreten können.
(15) Die Mitgliedstaaten können in Einklang mit dem Vertrag ein über diese Empfehlung hinausgehendes Schutzniveau vorsehen.
(19) Die Mitgliedstaaten sollten den Fortschritt der wissenschaftlichen Kenntnisse und der Technologie in bezug auf den Schutz vor nichtionisierender Strahlung unter Berücksichtigung des Vorsorgeaspekts beachten. Sie sollten ferner anhand der Leitlinien einschlägiger internationaler Organisationen, wie der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung, für eine regelmäßige genaue Überprüfung und Beurteilung sorgen.
ZUM RECHT AUF MITBESTIMMUNG
Leider wurde die Bevölkerung des Ennstals über das geplante Projekt erst informiert, als die Entscheidungsverfahren bereits weitgehend abgeschlossen waren. Deshalb können wir nur nachträglich einfordern, was in der Schweiz bereits gängige Praxis ist:
Bei jedem Netzprojekt werden Freileitungs- und Kabelvarianten geprüft.
Dabei werden der Schutz des Landschaftsbildes und die Belastung durch elektrische und magnetische Felder explizit mitberücksichtigt.
Für Orte mit empfindlicher Nutzung, an denen Menschen wohnen oder sich dauerhaft aufhalten, gilt ein Anlagegrenzwert von 1 Mikrotesla. Für alle anderen Bereiche, an denen Menschen sich aufhalten könnten - dazu gehören z.B. landwirtschaftliche Flächen oder Wanderwege - gilt ein Immissionswert von 100 Mikrotesla.
Erst nach einer sachlichen und objektiv nachvollziehbaren Interessensabwägung wird im Bundesrat die Entscheidung für ein bestimmtes Projekt getroffen. Um das zu ermöglichen, wird für jedes Projekt eine Begleitgruppe eingerichtet, in der Vertreterinnen aus den betroffenen Regionen, aus relevanten Ministerien und Kontrollbehörden für elektrische Anlagen, aus einer Umweltschutzorganisation sowie aus der Netzgesellschaft Swissgrid stimmberechtigt sind. Dabei werden Raumentwicklung, technische Aspekte und Umweltschonung genauso berücksichtigt wie die Wirtschaftlichkeit.
Quelle : https://www.swissgrid.ch/dam/swissgrid/about-us/newsroom/publications/overhead-line-underground-cabling-de.pdf
Um eine vergleichbare Sorgfalt bei der Errichtung der neuen Hochspannungsleitung Ennstal und unser Recht auf Mitsprache zu ermöglichen, fordern wir:
dass die weitere Planung sofort gestoppt wird
dass die Umweltverträglichkeit dieses Projektes entsprechend dem gegenwärtigen Stand des Wissens geprüft und die Zukunftstauglichkeit neu bewertet wird
dass der Schutz unseres Lebensraumes und unserer Lebensqualität dabei Vorrang hat
dass ab sofort die Möglichkeit der Verlegung als Erdkabel geprüft wird.
Über die weitere Entwicklung des Projektes wollen wir regelmäßig informiert werden
und bei Entscheidungen mitreden und mitbestimmen.